Schweizer Kredit
Der Schweizer Kredit ist nicht vielen unter diesem Namen bekannt. Obwohl die Tageszeitungen und Zeitschriften voll von Anzeigen sind, die mit Schweizer Krediten werben, wissen nur wenige, das hier der Kredit ohne Schufaauskunft gemeint ist. Doch genau darum geht es beim Schweizer Kredit – um ein Darlehen, über den die Schufa nicht in Kenntnis gesetzt wird, weder um die Bonität des Antragsstellers zu prüfen, noch um den Kredit in die Akte aufzunehmen.
Im Gegensatz zu deutschen Kreditanbietern, bei denen ein Kredit nur nach einer Auskunft bei der Schufa abgewickelt wird, spielen bei Schweizer Finanzunternehmen andere Sicherheiten eine Rolle. Ein negativer Eintrag bei der Schufa ist für sie völlig uninteressant. Der Schweizer Kredit ist somit für Personen, die bereits einen negativen Eintrag bei der Schufa haben und deswegen nicht mehr kreditwürdig sind, die einzige Finanzierungsmöglichkeit.
Diese Kreditart ist jedoch nicht ein Darlehen, den jeder Antragssteller bewilligt bekommt. Die Kriterien für die Vergabe des Kredits unterscheiden sich zwar von denen, die in Deutschland maßgeblich sind, sind aber genauso streng. Grundvoraussetzung ist ein regelmäßiges Einkommen in Form eines Gehaltes. Bezieher von Arbeitslosengeld I oder II werden nicht akzeptiert. Der Antragssteller muss nachweisen können, dass er seit mindestens einem Jahr ein unbefristetes Arbeitsverhältnis mit seinem jetzigen Arbeitgeber hat und über ein festes, für die Bank pfändbares Einkommen verfügt.
Wie hoch das Einkommen sein muss, damit der Kreditantrag bewilligt wird, hängt von der Personenzahl in einem Haushalt ab. Alleinstehende mit Steuerklasse 1 müssen ein Nettoeinkommen von 1070 Euro pro Monat haben. Bei zwei Personen mit Steuerklasse 3 liegt die Untergrenze bei 1470 Euro, bei drei Personen 1720 Euro. Wenn vier Personen in einem Haushalt leben, muss das Nettoeinkommen mindestens 2000 Euro betragen, bei fünf Personen 2350 Euro – jeweils Steuerklasse 3. Wenn andere Steuerklassen und Kinderfreibeiträge vorliegen, muss dad Einkommen zwischen 1070 und 2000 Euro im Monat liegen. Falls der Haushalt aus mehr als 6 Personen besteht, ist ein Schweizer Kredit ausgeschlossen.
Eine weitere Bedingung für die Vergabe ist das Alter. Der Antragssteller muss zwischen 18 und 58 Jahre alt sein (in den neuen Bundesländern sind 55 Jahre die Höchstgrenze). Männliche Antragssteller müssen neben dem Einkommensnachweis auch einen Wehrdienstnachweis vorlegen oder die Freistellung vom Wehrdienst beweisen.
Erfüllt man diese Voraussetzungen, kann der Schweizer Kredit problemlos über einen Vermittler abgewickelt werden. Die Kreditsumme beläuft sich auf maximal 3.500 Euro mit einer Laufzeit von 40 Monaten. Die Auszahlung erfolt per Überweisung auf das Girokonto oder auf Wunsch des Kunden per Post.