Girokonto
Ein Girokonto kann in der Regel jeder eröffnen. Voraussetzung: Man sollte volljährig und im Sinne des Gesetzes geschäftsfähig sein. Minderjährige brauchen die Zustimmung ihrer Erziehungsberechtigten. Ausserdem sollte man über einen festen Wohnsitz im Inland sowie über die Vorlage eines gültigen Personalausweises verfügen. Bei jeder Kontoeröffnung erfolgt auch die Überprüfung der Schufa-Einträge. Negative Einträge können dazu führen, dass dem Kunden kein Dispositionskredit erlaubt wird.
Der Überziehungsrahmen hängt von der Höhe der regelmäßig auf das Konto eingehenden Geldbeträge ab. Generell wird ein Dispo in Höhe von drei Nettomonatsgehältern erlaubt, kann aber diskutiert werden.
Geld kann man in der Regel ohne zusätzliche Kosten von allen Terminals seiner Filialbank abheben. Hat man das Konto bei einer Direktbank, ist es möglich, das Geld meistens unentgeltlich bei einer Filialbank, die von der gleichen Muttergesellschaft betrieben wird oder einer Partnerbank abzuheben. Teilweise verfügen die Direktbanken auch über ein eigenes Netz von Geldautomaten. Viele Geldinstitute kooperieren miteinander (beispielweise Cash-Pool, Cash-Group). Dies ermöglicht den Kunden von den aktuellen Partnerbanken unentgeltlich mit Maestro-Karte Geld abzuheben.
Die Übertragung der Daueraufträge vom alten auf neues Konto erfolgt folgenderweise: Man kann entweder die Bank mit der Übernahme aller Daueraufträge und Einzugsermächtigungen von dem alten Konto betrauen oder man richtet sich die Daueraufträge selbst auf dem neuen Konto ein. Nicht vergessen: die alten Daueraufträge zu sornieren.
Beinah alle Banken stellen mittlerweile den Service Online-Banking zur Verfügung. Dies ermöglicht dem Kunden eine bequeme Kontoführung von Zuhause. Es ist möglich, sich als Kunde einer Filialbank seinen Zugang zum Online-Banking in seiner Filiale zu beantragen und nach ein paar Tagen erhält man die Zugangsdaten per Post. Als Direktbankkunde dagegen sollte man die meisten Geldgeschäfte online oder per Telefon erledigen.
Bezüglich der Kündigung des alten Kontos gilt: Man muss in der Regel keine Kündigungsfristen bei der Auflösung eines Girokontos einhalten. Trotzdem kann es einige Tage dauern bis der Kündigungsantrag bearbeitet wird.
Es ist zu empfehlen, das alte Konto einige Wochen parallel zu dem neuen laufen zu lassen, damit keine Abbuchungen und Überweisungen übersehen werden. Kann ein Lastschrifteinzug nicht mehr vorgenommen werden, weil das Konto bereits aufgelöst ist, fallen häufig hohe Gebühren an.