bAV / betriebliche Altersvorsorge
Künftige Generationen werden ihren Lebensstandard durch die gesetzliche Rente nicht mehr sichern können. Wer finanzielle Einschränkungen im Alter vermeiden will, muss sparen. Es stehen grundsätzlich mehrere Möglichkeiten zur Verfügung, mit deren Hilfe die staatliche Rente durch eine ergänzende private Altersvorsorge abgesichert werden kann. Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist eine der angebotenen Möglichkeiten. Sie ist kostengünstig, wird steuerlich unterstützt und bietet zusätzlich zur staatlichen Rente eine besonders günstige Absicherung. Garantiert wird die betriebliche Altersversorgung immer vom Arbeitgeber und im Betriebsrentengesetz (BetrAVG) zum Schutz der Arbeitnehmer besonders geregelt. Der Gesetzgeber hat ein großes Interesse an der Entwicklung der betrieblichen Altersversorgung und unterstützt diese aus diesem Grunde mittels der Ersparnis von Lohnsteuer und Sozialsversicherungsbeiträgen in ganzer Höhe der Umwandlungsbeträge für die betriebliche Altersvorsorge damit speziell. In der Regel zu unterscheiden sind zum einen arbeitgeberfinanzierte und zum anderen arbeitnehmerfinanzierte Lösungen.
Abhängig von der Anlageform hat man mit der betrieblichen Altersvorsorge die Möglichkeit auf lebenslang gewährleistete Leistungen und profitiert man darüber hinaus von einer Überschussbeteiligung. Die lebenslange Leistungsgarantie ist natürlich nur gültig, falls man nicht früher von einem möglichen Kapitalwahlrecht Gebrauch macht. Diese Vorteile stellen aber nicht alle Anlageformen der bAV zur Verfügung. So können zum Beispiel Leistungen aus einem Pensionsfonds nicht gewährleistet werden.
Durchführungswege der betrieblichen Altersvorsorge sind: Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds, Direktzusage (direkte Versorgungszusage des Arbeitgebers), Rückgedeckte Unterstützungskasse (bilanzneutrale Versorgungszusage des Arbeitgebers).
Bei der Direktversicherung schließt der Arbeitgeber eine Lebensversicherung zum Vorteil vom Arbeitnehmer ab. Damit verpflichtet er sich diesem später eine Rente zu zahlen. Die Beiträge werden vom Arbeitnehmer aus seinem Gehalt durch Entgeltumwandlung gezahlt.
Die Pensionskasse ist ein von einem oder mehreren Unternehmen getragenedes Lebensversicherungsunternehmen.
Als einzige Form der betrieblichen Altersversorgung stellen Pensionskassen alle drei Möglichkeiten der Unterstützung zur Verfügung: Bruttoentgeltumwandlung, Nettoentgeltumwandlung und Pauschalversteuerung. Die Beiträge werden jeweils von dem Arbeitnehmer gezahlt.
Unter Pensionsfonds versteht man eine versicherungsähnliche, rechtlich selbständige Versorgungseinrichtung, die den Arbeitnehmern seiner Trägerunternehmer Leistungen der betrieblichen Altersversorgung erlaubt. Bei dieser Variante der betrieblichen Altersvorsorge geht der Arbeitnehmer mit seinen Beiträgen ein höheres Anlagerisiko ein, zugleich erhöhen sich aber auch seine Renditemöglichkeiten an der Börse.
Unterstützungskassen werden als Klassiker in der betrieblichen Altersversorgung bezeichnet. Die Beiträge werden von dem Arbeitgeber gezahlt. Es gibt auch die Möglichkeit der Entgeltumwandlung.
Bei der Direktzusage wird von dem Arbeitgeber dem Arbeitnehmer ein Teil des Gehalts erst im Alter gezahlt.